Privatkopie bei Musik und Film
Privatkopie bei Musik und Film

Privatkopie bei Musik und Film

07.02.2012 – iRights.info

Das Vervielfältigen eines urheberrechtlich geschützten Werkes ist grundsätzlich nur mit Zustimmung des Rechteinhabers gestattet. Für den privaten Bereich hat der Gesetzgeber jedoch die sogenannte Privatkopieschranke eingeführt, die es erlaubt, Kopien von geschützten Werken, wie CDs, DVDs oder Fernsehsendungen herzustellen, um sie für private Zwecke zu nutzen. Für den Konsum im privaten Umfeld (Familie, Freundeskreis) darf man einzelne Vervielfältigungen von Werken herstellen. Das gilt sowohl für Musik als auch für Spiel-, Fernseh- oder Dokumentarfilme (aber nicht für Software und Computerspiele).

Als Vorlage muss kein eigenes Werkstück verwendet werden. Das heißt, man darf etwa Fernseh- oder Radiosendungen zu privaten Zwecken aufnehmen, Dateien aus dem Internet herunterladen oder sich für den privaten Gebrauch Kopien von ausgeliehenen CDs und Videos machen, egal ob diese von Freunden oder aus der Videothek stammen. Dabei gibt es aber Ausnahmen.

Die Privatkopie ermöglicht die meisten Handlungen im privaten Umfeld, ohne dass der Nutzer hierfür Genehmigungen einholen müsste. Zum Ausgleich für diese Freiheit werden auf Kopiermedien und Kopiergeräte – etwa CD-Brenner und CD-Rohlinge, MP3-Player, Festplatten etc. – Abgaben erhoben, die bereits im Kaufpreis enthalten sind. 

Veröffentlichen ist keine private Nutzung

Wichtig ist, dass die Privatkopieschranke – wie der Begriff schon sagt – nur für private Nutzungen gilt. Wer etwa einen eigenen Film produziert, darf ihn zwar zu privaten Zwecken mit urheberrechtlich geschützter Musik unterlegen. Aber er darf diesen Film dann nicht mehr auf Youtube hochladen, ohne vorher die Musikrechteinhaber um Erlaubnis zu fragen. 

Entsprechend gilt diese Regelung für alle anderen Werke (Fotos, Texte, Videos etc.): Fremde Werke im Internet oder in einem gedruckten Magazin zu veröffentlichen, auf CD oder DVD zu verkaufen oder zum Download bereitzuhalten, sind keine Handlungen, die durch die Privatkopie gedeckt sind. Dabei ist es unerheblich, ob man der oder die Erste ist, die das betreffende Werk ins Internet stellt oder ob jemand anderes das schon getan hat.


Teaser: Screenshot
iRights.info

Privatkopie bei Musik und Film Autor/in: Niklas