Fotos und Urheberrecht
Fotos und Urheberrecht: Auf Motivsuche

Fotos und Urheberrecht: Auf Motivsuche

07.02.2012 – iRights.info

Beim Fotografieren muss man eine Menge Rechte beachten: nicht nur das Urheberrecht ist hier relevant, sondern auch das Persönlichkeitsrecht. Die meisten Rechte spielen erst eine Rolle, wenn man seine Fotos veröffentlichen will – in Zeiten von Facebook und Flickr ist das aber schnell passiert. 

Fotos von Personen

Grundsätzlich gilt: Wenn man Fotos von Personen veröffentlichen will, braucht man eine Erlaubnis. Nur wenn die Fotos im privaten Fotoalbum bleiben, muss man nicht fragen. Sobald man jedoch die Fotos auf dem Schulfest zeigt oder in die Fotocommunity hochlädt, tut man genau das: Man veröffentlicht und verbreitet die Bilder. Dann gelten für Amateure die gleichen Regeln wie für Profis. Dass sie damit kein Geld verdienen, spielt keine Rolle.

In der Praxis bedeutet das, dass der Fotograf sich von einer Person, die er fotografieren und das Bild später veröffentlichen möchte, die Erlaubnis dazu geben lassen muss. Diese Erlaubnis muss nicht explizit erfolgen. Zum Beispiel gilt sie als erteilt, wenn der Fotografierte ein Honorar bekommt, aber auch, wenn klar ersichtlich ist, dass er nichts dagegen hat, abgelichtet zu werden – etwa weil er für den Fotografen posiert. Allerdings kann es dabei auch zu Missverständnissen kommen, deshalb ist es immer sicherer, wenn man solche „Model Release”-Verträge (das ist der übliche Fachbegriff) schriftlich festhält.

 

Teaser: "No photography" von Leo Reynolds, Lizenz: CC BY-NC-SA 2.0

Fotos und Urheberrecht: Auf Motivsuche Autor/in: Niklas