GEMA und Youtube - Klage wurde stattgegeben


Im  Streit zwischen der Video-Plattform Youtube und der Verwertungsgesellschaft GEMA hat das Landgericht Hamburg in erster Instanz der GEMA Recht gegeben. Die GEMA ist die „Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte“. Sie kümmert sich darum, dass Musiker, die GEMA-Mitglieder sind, für die Nutzung ihrer Werke angemessen entlohnt werden. Außerdem schützen sie das geistige Eigentum ihrer Mitglieder – auch im Netz. Kern des Streits waren von Youtube gelöschte, aber teilweise wieder hochgeladene Videos, die Musik von GEMA-Mitgliedern beinhalten. Die GEMA will erreichen, dass Youtube weitere Kontrollmaßnahmen ergreift, um das unerlaubte Hochladen von Videos zu verhindern. Bisher hat Youtube auf ein sogenanntes Content-ID-System gesetzt, mit dem Urheber Youtube nach ihren eigenen Werken durchsuchen lassen können. Was dann mit den Werken passiert, darf der Urheber entscheiden. Die GEMA kritisiert, dass dennoch Werke von GEMA-Mitgliedern auf der Plattform hochgeladen worden seien, und dass GEMA und Youtube seit Ende März 2009 keinen Vertrag mehr haben, der die Vergütung der Künstler regelt. Die GEMA fordert, dass Youtube künftig für Videos mit unerlaubtem Inhalt mithaftet und sich nicht aus der Verantwortung zieht. Das Landgericht Hamburg hat der Klage stattgegeben, dass im Falle Youtube eine Störerhaftung vorläge. Eine Störerhaftung bedeutet in diesem Fall, dass Youtube indirekt an der Verletzung von Rechten an einem Werk beteiligt war – indem die Online-Plattform zur Verfügung gestellt wurde, um die Werke zu verbreiten. In solchen Fällen kann der eigentliche Rechteinhaber dann auf Unterlassung klagen – das heißt, dass Youtube die Werke dann von der Plattform nehmen muss. Noch steht nicht fest, ob eine der beiden Parteien Berufung einlegen wird.

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Teaserbild: opensourceway, Flickr