Facebook sperrt Nutzer mit Pseudonymen

Wenn du Facebook nutzt, aber nicht deinen echten Namen angegeben hast, kann es sein, dass Facebook in nächster Zeit deinen Account sperrt. Auch ein falsch angegebenes Geburtsdatum kann ausreichen, damit dein Profil gesperrt wird. Diese Regel steht so schon seit einiger Zeit in den AGB von Facebook und wurde von jedem Nutzer akzeptiert. Also sind die Sperren, die Facebook seit neuestem verstärkt ausspricht leider rechtlich abgesichert. Die Sperre dauert so lange an, bis der Nutzer die Kopie eines Ausweises an Facebook schickt. Den Personalausweis darf Facebook aber nicht einfordern, da dies in Deutschland nicht erlaubt ist. Wenn der Nutzer seinen Account wiederherstellen möchte, muss er allerdings trotzdem ein Dokument einreichen. Hier reichen auch nicht-amtliche Dokumente, wie ein Büchereiausweis oder ein Schülerausweis. Wenn der angegebene Name stimmt, wird die Sperre aufgehoben. Wenn der Name nicht stimmt, hat der Nutzer nach der Einreichung des Dokumentes die Möglichkeit seine Daten richtig zu stellen, also seinen echten Namen anzugeben.

 

Wenn dir Facebook mit dieser Regel einen Schritt zu weit geht, solltest du vielleicht darüber nachdenken, ob es noch das richtige soziale Netzwerk für dich ist. Hier findest du Alternativen zu Facebook.

 

 

Quelle: chip.de

Bild: facebook von rishibando, Lizenz: CC BY-SA 2.0