Datenschutzbeauftragter gegen Facebook

Wie wir letzte Woche bereits berichtet haben, setzt Facebook in letzter Zeit vermehrt seine AGB durch, indem es Konten sperrt, die mit einem Pseudonym genutzt werden. Nutzer, die ihren echten Namen nicht angeben möchten, werden also blockiert und dazu aufgefordert ihren echten Namen zu verwenden und dies sogar mit der Kopie eines amtlichen Ausweises zu belegen.

Der Datenschutzbeauftragte Hamburgs, Johannes Caspar, geht nun gerichtlich gegen die Vorgehensweise von Facebook vor. Die Klarnamenpflicht verstoße, laut Caspar, gegen das im deutschen Telemediengesetz verankerte Recht eines jeden Bürgers auf die Benutzung eines Pseudonyms. Außerdem widerspreche die Speicherung eines Lichtbildausweises gegen die Regularien des deutschen Pass- und Personalausweisgesetzes.

Ob das Verfahren Erfolg hat ist jedoch zweifelhaft, da Facebook seinen Firmensitz in Irland hat und deutsche Vorschriften dort nicht anwendbar sind.

Mehr Informationen erfährst du hier (Quelle).

 

Bild: The Demise of Facebook, von mkhmarketing, Lizenz: CC BY 2.0