"Safe Harbor" für ungültig erklärt

Um bei der Übertragung personenbezogener Daten aus EU-Staaten in die USA europäisches Datenschutzniveau zu gewährleisten, wurde im Jahr 2000 von der Europäischen Kommission das Safe-Harbor (deutsch: „Sicherer Hafen“) Abkommen verabschiedet.

Dieses Abkommen hat der Europäische Gerichtshof in Luxemburg nun für ungültig erklärt. Unternehmen in den USA können demnach einen ausreichenden Schutz der persönlichen Daten von EU-Bürgern nicht gewährleisten. Unternehmen müssen US-Behörden nämlich aus Gründen der nationalen Sicherheit oder des öffentlichen Interesses Zugriff auf die Daten einräumen. Gleichzeitig haben EU-Bürger keine rechtliche Möglichkeit, die Löschung ihrer Daten in den USA durchzusetzen.

Mit dem Urteil bestätigt das oberste europäische Gericht die Meinung des Juristen Max Schrems. Der Österreicher klagt seit Jahren gegen Facebook und kritisiert den nicht ausreichenden Datenschutz des Unternehmens.

Dadurch, dass Safe Harbor für ungültig erklärt wurde, wird es laut heise.de für amerikanische Unternehmen nun schwieriger, Daten von europäischen Nutzern in die USA zu übertragen. Vor allem kleinere Unternehmen dürften hiervon betroffen sein. Große Unternehmen wie Facebook oder Google würden dank großer Rechtsabteilungen vermutlich schnell neue Datenübermittlungsverträge ohne Safe Harbor ausarbeiten können.

Quelle: heise.de, wikipedia.de

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