Wer regelt was? Netzgesetze für Nutzerdaten

Wer regelt was? Netzgesetze für Nutzerdaten

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Auch im Netz ist es wichtig, Regeln zu haben, um den Verbraucher zu schützen. Aber welche Gesetze, die für die reale Welt gelten, sind auf das Internet übertragbar? Und wie ist das eigentlich mit Bildern und Videos im Netz? Wann dürfen Leute im Netz Bilder veröffentlichen, auf denen du zu sehen bist, und wann nicht? Auf den kommenden Seiten stellen wir dir nun Gesetze vor, die mit dem Umgang mit Daten im Internet zu tun haben.

Das Bundesdatenschutzgesetz

Paragraphen, die außerhalb des Internets über die Verwendung unserer Daten oder denen von Fremden bestimmen, finden sich im Bundesdatenschutzgesetz. Es dient dazu, "[...] den Einzelnen davor zu schützen, dass er durch den Umgang mit seinen personenbezogenen Daten in seinem Persönlichkeitsrecht beeinträchtigt wird." [Auszug aus dem ersten Paragraphen des BDSG] Doch hier wird man nicht fündig, sucht man nach Paragraphen, in denen es um Nutzerdatenschutz innerhalb des Internets geht. Dies liegt daran, dass zum Zeitpunkt, an dem das Bundesdatenschutzgesetz geschaffen wurde, noch niemand je etwas vom Internet gehört hatte – denn das gab es noch nicht. Trotzdem lassen sich von dort einige Richtlinien ableiten, die sich auf den Umgang mit dem Web übertragen lassen. Es gibt dort zum Beispiel einen Abschnitt, der besagt, dass eine Person freiwillig ihre Einwilligung zur Verwendung ihrer Daten geben muss und ansonsten keine Daten von ihr gesammelt werden dürfen. Dieses Prinzip wird auch für das Netz aufgegriffen und weiterverfolgt.

werregeltwas1Will jemand deine Daten also erheben, verarbeiten oder speichern, muss er vorher nachfragen. Ein spezieller Fall sind die "personenbezogenen Daten besonderer Art" (zum Beispiel Daten mit Angaben zur ethnischen Herkunft oder politischen Einstellung). Hier muss ausdrücklich nach speziell diesen Daten gefragt werden, bevor man seine Einwilligung gegeben hat.

Bevor du einwilligst, dass Daten von dir erhoben, gespeichert oder verarbeitet werden, musst du vom Datenerheber darüber informiert werden, dass er das tut. Auch den Verwendungszweck deiner Daten darfst du hinterfragen, es besteht die Verpflichtung für den Datenerheber, anzugeben, wozu er deine Daten verwendet. Schwirren durch das Internet also Daten von dir ohne dein Wissen und dein Okay, macht die Person sich strafbar, die diese Daten veröffentlicht hat. Das Bundesdatenschutzgesetz gilt also - zumindest teilweise - doch für das Internet, auch wenn wegen des Altersunterschiedes zum Internet nicht ausdrücklich darauf hingewiesen wird.

Telemediengesetz

Das Telemediengesetz ist schon viel eher auf das Internet zugeschnitten als das Bundesdatenschutzgesetz. Es bestimmt, wie Anbieter von Telemediendiensten (auf das Internet bezogen wären das also Internetdienste.) Hier gilt grundsätzlich ebenfalls das Prinzip aus dem Bundesdatenschutzgesetz: Sofern ein Gesetz nichts anderes besagt, musst du darauf hingewiesen werden, dass und wofür deine Daten gespeichert werden. Auch musst du bestätigen, dass du mit der Verwendung deiner Daten einverstanden bist.

 

Bilder:
1 & Teaser "Lady Justice 365. 50" von loonyhiker, Lizenz: CC BY-NC-ND 2.0
2 "Dictionary" von greeblie, Lizenz: CC BY 2.0

Wer regelt was? Netzgesetze für Nutzerdaten Autor/in: prakti