Abzocke per Smartphone
Abzocke per Smartphone

Abzocke per Smartphone


abzocke_geldsackDie Handyrechnung flattert rein und was steht da neben der üblichen Abrechnung? Ein seltsamer Rechnungs-Posten, den man zusätzlich bezahlen soll. Nach einiger Überlegung kommt man dann vielleicht drauf, dass man da dieses Spiel auf dem Handy hatte. Aber nicht das Spiel selbst war dabei das Problem, sondern ein kleiner Werbebalken am Rand, der beispielsweise auf ein "Klingelton Angebot" hinwies. Gelangt der Finger bei Bewegungen auf dem Smartphone-Touchscreen nämlich da drauf, ist es unter Umständen auch schon geschehen: Man ist auf der Seite eines anderen Angebots gelandet, und dort hat man nur durch den Besuch oder allenfalls noch einen weiteren unscheinbaren Klick ein Abo abgeschlossen. Das behaupten zumindest die Anbieter. Häufiger Rechnungssteller, wie sie in solchen Fällen dann als Unterpunkt der normalen Handyrechnung als Leistungen Dritter auftauchen, ist z. B. "Ericsson IPX". Das Problem dabei: Die Rechnung selbst kommt vom Mobilfunkbetreiber und nicht vom Abo-Anbieter. Oftmals wird dann das Geld einfach abgebucht und man kann der Kohle dann hinterher rennen! Vertrag in den meisten Fällen unwirksam.

Die Ansicht der Verbraucherzentrale NRW

Ein wirksamer Vertrag kommt bei so was meistens nicht zustande, weil in vielen Fällen gar nicht ausreichend über den Preis bzw. das Abo informiert wurde! Es sei denn, auf den Preis wurde deutlich und verständlich in der Nähe des Bestellbuttons hingewiesen. Aber selbst wenn, muss einem Kunden auch noch eine "Widerrufsbelehrung" in Textform zugehen. Und spätestens da hapert es in den uns bisher berichteten Fällen eigentlich immer. Obendrein bekommt man in der Regel gar keine Möglichkeit, das Ganze vor Bestellung noch mal zu korrigieren – auch das ist so nicht korrekt und führt dazu, dass man statt der üblichen zwei Wochen ein Widerrufsrecht von sechs Monaten hat. Und: Bei Minderjährigen kommt sowieso kein Abovertrag zustande, da hierzu eine Genehmigung der Eltern notwendig wäre!

Was also kann man tun?

Falls jemand drauf reingefallen sein sollte, raten wir, die nächste Telefonrechnung gründlich zu kontrollieren. Und nun gibt es folgende Möglichkeit: Man kann den Telefonbetrag um den entsprechenden Betrag kürzen und nur das zahlen, was man sowieso zahlen würde. Dabei sollte man den Mobilfunkanbieter auf jeden Fall schriftlich informieren, dass man das gemacht hat und warum! Auf keinen Fall aber sollte man auf die Idee kommen, seine komplette Rechnung nicht zu bezahlen. Für eine solche Beanstandung der Telefonrechnung bietet checked4you einen entsprechenden Musterbrief. Aber Achtung: Das heißt noch lange nicht, das die Sache damit ausgestanden ist, denn zum einen akzeptiert der Mobilfunkbetreiber das vielleicht nicht, und selbst wenn, muss man sich danach möglicherweise noch mit dem Abo-Anbieter herumschlagen. Insofern rät checked4you Betroffenen, mit der Angelegenheit am besten gleich in eine ihrer Beratungsstellen zu gehen und sich helfen zu lassen.

Und schließlich ein Tipp für alle Smartphone-Nutzer: Einige Mobilfunkbetreiber bieten die Möglichkeit, solche Angebote ganz zu sperren – hier auf jeden Fall (auch vorsorglich!) mal nachfragen. 


>> Mehr Infos zu den Rechten bei Telefonrechnungen sowie den Musterbrief findest du hier

 

Bild & Teaser: "money-bag-cash-euro-thief-robber" von OpenClips, Lizenz: CC0 1.0