Facebook legt Berufung gegen Urteil ein


Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat gegen Facebook geklagt. Grund dafür sind die teils unklaren Geschäftsbedingungen und die Freundefinder-Funktion von Facebook. Durch den Freundefinder ist es möglich, unter anderem seine E-Mail-Kontakte in Facebook zu importieren. Leute, die kein Facebook besitzen, würden durch den Freundefinder eine Einladung zu dem sozialen Netzwerk erhalten, ohne ihre Einwilligung dazu gegeben zu haben. Zudem würde der Nutzer des Freundesfinders nicht hinreichend darüber aufgeklärt werden, dass das gesamte Adressbuch in Facebook importiert werden würde. Das verstößt gegen die europäischen Datenschutzbestimmungen. Ähnlich ist es bei den Nutzungsbedingungen, die zum Beispiel Facebook ein unbegrenztes freies Nutzungsrecht an allen Inhalten, die der Facebooknutzer auf sein Profil stellt, einräumen. Eigentlich müsste erst die Zustimmung des Urhebers eingeholt werden. Der Klage vom vzbv wurde vom Landgericht Berlin in vollem Umfang stattgegeben. So schnell will sich Facebook aber nicht geschlagen geben und hat jetzt Berufung eingelegt. Ob Facebook den ganzen Gerichtsbeschluss oder nur Teile anfechten will, ist bis jetzt noch nicht bekannt.


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Teaserbild: InsideMyShell, Flickr