Interview: Smartphone-Apps & Abzocke

Interview: Smartphone-Apps & Abzocke


Wir haben ein Interview mit Thomas Bradler geführt. Er ist Referent für Telekommunikationsrecht bei der Verbraucherzentrale NRW.

Aufgepasst: Du hast das Interview gelesen und eine Frage oder Geschichte zum Interviewthema parat? Dann melde dich bei uns! Wir leiten die ersten Fragen an den Experten weiter und veröffentlichen die Antworten als Nachtrag zum Interview! Mehr dazu erfährst du am Ende des Interviews!

Was sind die häufigsten Arten der Abzocke bei Smartphone-Apps/wie funktioniert es?
Antwort Bradler: Vor allem in kostenfreien Apps werden häufig Werbebanner eingeblendet, beispielsweise für Klingeltonabos. Tippt man diese auf dem Touchscreen an, öffnet sich eine Internetseite und die Rufnummer des Nutzers wird automatisch an das werbetreibende Unternehmen übertragen. Dieses kann dann ein Abonnement aktivieren und über die Mobilfunkrechnung des Verbrauchers abrechnen lassen, ohne dass dieser überhaupt merkt, wie ihm geschieht, geschweige denn bereits ein Abo abschließen wollte.

Worauf sollte ich achten, wenn ich nicht auf die Abzocke hereinfallen will?

Antwort Bradler: Wer dies von vornherein ausschließen möchte, sollte bei seinem Mobilfunkanbieter eine so genannte Drittanbietersperre einrichten lassen. Diese verhindert, dass der Verbraucher allein über seine Mobilfunknummer identifizierbar ist oder über diese ungewollte Beträge in Rechnung gestellt werden können. Einen Musterbrief der Verbraucherzentrale kann man sich kostenfrei herunterladen. Wer eine solche Sperre nicht eingerichtet hat, sollte Werbebannern mit der gebotenen Skepsis gegenübertreten und vor allem Kinder nicht unbeaufsichtigt mit einem Smartphone spielen lassen.

Gibt es Gesetze, die verhindern sollen, dass man als App-Nutzer in Kostenfallen tappt?
Antwort Bradler: Die Einrichtung einer Drittanbietersperre kann jeder Nutzer von seinem Mobilfunkanbieter kostenfrei verlangen. Seit August sind Anbieter darüber hinaus gesetzlich verpflichtet, den Button, durch dessen Antippen ein Verbraucher eine Bestellung abgibt so zu beschriften, dass sich aus diesem eindeutig ergibt, dass er sich zu einer Zahlung verpflichtet. Wird dies nicht eingehalten, kommt schon gar kein Vertrag zustande.


Bild (Teaser): "Nokia Lumia 900 Smartphone" von Intel Free Press, Lizenz: CC BY 2.0

Interview: Smartphone-Apps & Abzocke Autor/in: prakti