Interview mit Rechtsanwältin Iwona Husemann zum Urheberrecht - Seite 1

Interview: Iwona Husemann zum Urheberrecht

bgb

Wir haben Iwona Husemann zum Thema „Urheberrecht im Netz“ interviewt. Sie ist Juristin und Rechtsanwältin der Verbraucherzentrale NRW.

Aufgepasst! Du hast eine Frage zum Thema "Urheberrecht im Netz"? Interview gelesen? Immernoch? Dann stell uns jetzt deine Frage, die wir an Iwona Husemann weiterleiten. Mehr dazu erfährst du am Ende des Interviews!

Wann ist jemand "Urheber" von etwas?
§ 7 UrhG definiert den Urheber als "Schöpfer des Werkes." Entscheidend für die Urhebereigenschaft ist daher das Vorliegen eines Werkes im Sinne des Urheberrechts. Urheber kann nur eine natürliche Person sein. [Anmerkung: Jeder Mensch wird als natürliche Person bezeichnet. Es gibt auch juristische Personen, nämlich Gesellschaften, Vereine und Organisationen.] Schaffen mehrere Personen ein Werk gemeinsam, gelten sie nach § 8 UrhG als Miturheber dieses Werkes.

Was schützt das Urheberrecht?
Das Urheberrecht schützt der Inhaber des Rechts vor Verstößen von Dritten, so genannte Urheberrechtsverletzungen. Ein häufiger Verstoß besteht in einer rechtswidrig hergestellten oder verbreiteten Kopie von urheberrechtlich geschützten Werken. Die häufigsten Fälle sind dabei Musikstücke oder Filme, die über Tauschbörsen (Peer-to-Peer Netzwerke) verbreitet werden.

Ist das Urheberrecht auf andere Personen übertragbar?
Das Urheberrecht ist grundsätzlich nicht übertragbar. Es ist jedoch vererblich. 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers tritt die Gemeinfreiheit ein. [Anmerkung: Durch die Gemeinfreiheit erlischt der Urheberrechtsschutz und das Werk kann von jeder Person frei verwendet werden.]


Bilder:
"§23" von kamagurka, Lizenz: CC BY-NC-SA 2.0
Teaser "Vocal Microphone" von Simon Dean, Lizenz: CC BY 2.0

Interview mit Rechtsanwältin Iwona Husemann zum Urheberrecht - Seite 1 Autor/in: prakti