Öffentliche WLAN-Hotspots anonym nutzbar

Das Landgericht München hat entschieden, dass das anonyme Nutzen von öffentlichen WLAN-Hotspots, wie es sie z.B. in Hotels gibt, zulässig ist. Das hat das Landgericht Hamburg entschieden. Durch das Urteil müssen Anbieter von Hotspots nicht mehr die Kontakt-und Nutzungsdaten der Leute festhalten, die den Hotspot benutzen möchten. Wie viele das nach dem Urteil tun wollen, ist noch unklar, die große Umstellung wird es wahrscheinlich aber nicht geben. Denn weiterhin würde der Hotspot-Anbieter haften, wenn ein Nutzer den Zugang für illegale Machenschaften benutzt.


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Bild: FutUndBeidl, Flickr