Musik: Cover, Remix, Mashup
Mashups, Bootlegs, Bastard Pop

Musik: Cover, Remix, Mashup

Mashups, Bootlegs, Bastard Pop

Mashups, Bastard-Pop oder Bootlegs (nicht zu verwechseln mit ungenehmigten Aufnahmen von Konzerten, die auch Bootlegs genannt werden) sind Stücke, die auf der musikalischen Vermischung von zwei (oder mehr) Songs verschiedener Interpreten beruhen: Christina Aguileras „Genie in a bottle“ vermischt mit The Strokes „Hard to explain“ ergibt zusammen „A stroke of Genie-us“ von Freelance Hellraiser.

Wer zwei Songs mashen und das Ergebnis veröffentlichen möchte, muss sich die Erlaubnis der Rechteinhaber beider Stücke holen – also sowohl die Nutzungsrechte der Urhebern (Komponist und Texter beziehungsweise der Musikverlag, der sie vertritt), als auch die Leistungsschutzrechte der Interpreten. Der Lizenzierungsaufwand ist also ein doppelter.

Viele Bastard-Pop-Stücke entstehen ohne diese Erlaubnis und verstoßen daher – jedenfalls nach dem deutschen Urheberrecht – gegen die Urheber- und Leistungsschutzrechte der Komponisten, ausübenden Künstler und Tonträgerhersteller. Bastard Pop existiert in einer Underground-Szene; die Stücke werden nicht offiziell veröffentlicht, sondern werden in Clubs gespielt und kursieren in Tauschbörsen oder Streaming-Plattformen.

Mehr Informationen bei iRights.info

 

Mashups, Bootlegs, Bastard Pop Autor/in: Niklas