Musik: Cover, Remix, Mashup
Remixe

Musik: Cover, Remix, Mashup

Remixe

Remixe sind mit technischen Mitteln bearbeitete Versionen eines Musikstücks. Für Remixe gilt dasselbe wie für Bearbeitungen: wenn man das Stück veröffentlichen will, geht ohne Erlaubnis gar nichts.

Da man beim Remixen eine existierende Aufnahme vervielfältigt und bearbeitet, spielen hier die Leistungsschutzrechte der ausübenden Künstler und der Tonträgerherstelle eine Rolle. Erst wenn man beim Remixen auch die Melodie und den Text verändert, betrifft es die Urheber. In der Praxis sind diese Rechte oft – aber nicht immer – in einer Hand; wen man fragen muss, lässt sich nur im Einzelfall sagen.

Der Rechteerwerb ist ein komplizierter Prozess und sollte nicht unterschätzt werden. Viele Musiker meinen, dass sie darauf verzichten können, wenn sie ihre Arbeit nicht kommerziell nutzen. Das stimmt aber nicht. Wenn jemand ein Stück remixt und es als Werbung zum freien Download auf seine Homepage packt, dann verletzt er das Urheberrecht, wenn er sich vorher nicht die nötigen Rechte besorgt hat – ganz gleich, ob er mit der Veröffentlichung Geld verdient oder nicht.

Remixe Autor/in: Niklas