Texte veröffentlichen
Rechte des Autors

Texte veröffentlichen, Rechte wahrnehmen

 

Rechte des Autors

Die beiden wichtigsten Rechte des Urhebers sind das Urheberpersönlichkeitsrecht und das Verwertungsrecht.

Das Urheberpersönlichkeitsrecht sorgt dafür, dass die persönliche Bindung zwischen Urheber und Werk geschützt wird. Urheber können entscheiden, ob und wie ihr Text veröffentlicht wird; sie haben das Recht, dass ihr Name genannt wird und dürfen gegen Entstellungen und sonstige Beeinträchtigungen ihres Werkes vorgehen. Zudem darf grundsätzlich niemand – auch nicht dann, wenn er Nutzungsrechte am Werk erworben hat – ein Werk ohne Erlaubnis seines Urhebers verändern.

Das zweite Recht ist das Verwertungsrecht: Autoren können darüber bestimmen, ob ihr Werk vervielfältigt, verfilmt, vertont oder auf eine andere Art genutzt werden darf. Sie haben das Recht, an jeder wirtschaftlich relevanten Nutzung ihres Werkes angemessen finanziell beteiligt zu werden. Das bedeutet, dass Texte nur mit der Erlaubnis ihrer Autoren veröffentlicht werden können – egal ob im Netz, in der Zeitung, im Radio oder im Fernsehen. Autoren schließen dafür mit einem Verlag oder einem Sender einen Vertrag ab, mit dem sie gegen ein entsprechendes Honorar das Recht übertragen, den Text zu veröffentlichen oder aufzuführen.

Rechte des Autors Autor/in: Niklas