Computerspiele
Und was sagt das Urheberrecht dazu?

Computerspiele – Skins, Mods, Machinima

Und was sagt das Urheberrecht dazu?

Wenn der Hersteller etwas dagegen hat, dass die Fans mit seinen Figuren und Spielumgebungen „Unfug“ treiben, sitzt er am längeren Hebel: Sowohl Figuren als auch Setting und Erzählstruktur eines Spieles sind urheberrechtlich geschützt. Man kann zwar Bearbeitungen für sich zu Hause anfertigen – solange man keinen Kopierschutz dafür umgangen hat –, darf diese aber nicht öffentlich machen, indem man sie etwa auf seiner Homepage zum Download anbietet. Dabei macht es keinen Unterschied, ob man Geld für seine Modifikationen nimmt oder nicht. Eine Verbreitung bleibt das Privileg des Urhebers beziehungsweise Rechteinhabers.

Die Erlaubnis für die Nutzung und Bearbeitung von Spielen können Firmen in ihren „End User Licence Agreements“ (EULA) geben, wo zum Beispiel die nichtkommerzielle Nutzung und Erweiterung ihrer Spielewelten gestattet wird. Die Firmen behalten sich zum Teil in den EULAs jedoch das Recht vor, selbst zu entscheiden, was eine kommerzielle oder nichtkommerzielle Nutzung ist, und können die Lizenzbedingungen jederzeit ändern.

Es gibt zahlreiche Firmen, die die Fanaktivitäten entweder dulden oder sogar unterstützen, da es für sie ein wertvolles Marketinginstrument ist und der Kundenbindung dient. Allerdings kann man sich nicht darauf verlassen, dass alle Hersteller wohlwollend auf die Fan-Arbeiten reagieren. Es gilt der Grundsatz: Was nicht ausdrücklich per Lizenz erlaubt ist, ist verboten. Um das Lesen der Lizenzbedingungen kommt man also nicht herum.

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Und was sagt das Urheberrecht dazu? Autor/in: Niklas