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Interview: Iwona Husemann zum Urheberrecht

Was kann ich tun, um mein Werk von vorneherein für Jeden verfügbar/benutzbar zu machen?
Eine so genannte CC-Lizenz verwenden. 
Siehe auch: creativecommons.org

Ist das Urheberrecht im Netz schwerer schützbar?
Durch das Internet ist es schwieriger, die Verbreitung von Kopien zu verfolgen bzw. zu regeln.




Wird man bei Zuwiderhandlung bestraft? Gelten hier für Kinder/Jugendliche besondere Regeln (geringeres Strafmaß)? Ist man aus dem Schneider, wenn die Verwendung nur für private oder nichtkommerzielle Zwecke ist?
Die Verbraucherzentrale berät satzungsgemäß nicht zu Fragen des Strafrechts. Wir beschäftigen uns vielmehr mit dem zivilrechtlichen Aspekt, also der Frage ob und in welcher Höhe Schadensersatz für das unerlaubte Verwerten urheberrechtlich geschützter Werke zu zahlen ist. Dabei wenden wir uns insbesondere gegen Abmahnungen mit überhöhten Streitwerten, in den Verbraucher bis zu 1.000 € und mehr zahlen sollen.




Viele Handelsabkommensentwürfe, z.B. ACTA, zielen ja augenscheinlich auf eine bessere Kontrolle von Urheberrechtseinhaltung ab. Doch bisher haben solche Abkommen immer relativ große Proteste und Gegenstimmen lautwerden lassen. Warum ist das so?
Die VZ NRW hat sich mit ACTA nicht auseinandergesetzt. Wir beobachten derzeit die Situation und warten das Prüfungsverfahren ab.



Vielen Dank für das Interview!

Aufgepasst: Du hast selbst eine Frage oder Geschichte zum Thema "Urheberrecht im Netz" parat? Dann schreib uns eine Nachricht oder in die Kommentare auf Facebook oder per E-Mail an watchyourweb@ijab.de oder wende dich auf Facebook an Webman. Die ersten Fragen geben wir zur Beantwortung an Iwona Husemann weiter! Die interessantesten Stories und Fragen werden auch auf watch your web als Nachtrag zum Interview veröffentlicht!

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Interview: Iwona Husemann zum Urheberrecht - Seite 3 Autor/in: prakti