Interview mit Rechtsanwältin Iwona Husemann zum Urheberrecht - Seite 2

Interview: Iwona Husemann zum Urheberrecht

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Muss man das Urheberrecht im Internet anders behandeln als das Urheberrecht in anderen Lebensbereichen(Internet vs RL)?
Iwona Husemann: Das Urheberrecht stellt derzeit für alle Bereiche gleiche Regeln auf. Aufgrund der Vervielfältigungsmöglichkeiten elektronischer Medien werden Verstöße über das Internet vielfach abgemahnt.

Ist das Verlinken auf urheberrechtlich geschützte Werke generell erlaubt? Kann ich z.B. gefahrlos ein Youtube-Video in meinem Blog einbetten?
Iwona Husemann: Entscheidend ist, wer den Film gemacht bzw. die Rechte daran besitzt. Derjenige hat dann das Urheberrecht an dem Stück und kann das Stück in jeglicher Form verwerten. Auch das Hochladen auf Youtube ist eine Art der Verwertung. Wenn man sich nicht völlig sicher ist, sollte man es besser unterlassen. Und in der Praxis heißt das somit in aller Regel: Keine Fernseh-Mitschnitte, keine irgendwo gesaugten Filme oder Filmteile usw. - im Grunde darf man eigentlich nur das hochladen, was selbst gedreht wurde.

Gilt dasselbe Urheberrecht länderübergreifend? Wenn je nach Region ein anderes Urheberrecht gilt: Wo kann ich dann einsehen, welches davon für das betreffende Werk gültig ist?
Iwona Husemann: Nein, es gibt verschiedene Urheberrechtsgesetze, wobei innerhalb der EU Richtlinien umgesetzt wurden, so dass einige Bereiche in der EU vereinheitlicht sind. Grundsätzlich müsste man sich immer in dem jeweiligen Land nach den geltenden Vorschriften erkundigen. Da bei Verbrauchern aus Deutschland ja in der Regel deutsche Server genutzt werden, ist das deutsche Urheberrecht anzuwenden.


Bild: "The worlds network" von Sascha, Lizenz: CC BY-ND 2.0

Interview mit Rechtsanwältin Iwona Husemann zum Urheberrecht - Seite 2 Autor/in: prakti