Wie legal sind filehoster?
Upload

Wie legal sind Filehoster?

Upload

Wenn man Filehoster nutzen will, sollte man drauf achten, dass man nur Material anbietet – egal ob  Filme, Musik, Programme oder Computerspiele –, für das man auch die Rechte hat. Diese hat man zum Beispiel dann, wenn man selbst der Urheber ist, also eigene Filme, Texte, Programme oder Musikstücke hochlädt.

Außerdem können Urheber ihre Werke frei zur Verfügung stellen und erlauben, dass jeder unter bestimmten Bedingungen die Musikstücke oder Filme weiterverbreiten darf. So ist es beispielsweise erlaubt, Werke, die als „Open Content“ (zum Beispiel unter einer Creative-Commons-Lizenz) freigegeben sind, ins Internet zu stellen. Ebenfalls nutzen darf man gemeinfreie Werke, deren Urheber länger als 70 Jahre tot sind. In diesen Fällen ist der Upload auf Filehoster unproblematisch.

Aber auch das Hochladen von Werken, die nicht als Open Content lizenziert oder gemeinfrei sind, kann unter Umständen legal sein: Dann nämlich, wenn man die Daten nur mit einzelnen Personen aus dem engsten Freundes- und Familienkreis teilt. Dann würde die Nutzung von Filehostern unter die Privatkopie-Regelung fallen. Das ist aber an einige Bedingungen geknüpft: So darf man fürs Kopieren keine Kopiersperren umgangen haben, und man darf den Link wirklich nur einzelnen Personen aus dem engeren Freundes- und Familienkreis schicken, etwa per E-Mail.

Veröffentlicht man dagegen einen Filehoster-Link zu Dateien, für die man keine Nutzungsrechte hat, auf öffentlich zugänglichen Webseiten wie Foren oder Weblogs, dann handelt es sich um eine „öffentliche Zugänglichmachung“. Hierfür braucht man eine Genehmigung (Lizenz) vom Rechteinhaber, die man natürlich bei Disney-Filmen oder Madonna-Stücken nicht hat. Dann verletzt man das Urheberrecht und kann belangt werden.

Upload Autor/in: Niklas