Privatkopie bei Musik und Film
Kopierschutz knacken verboten

Privatkopie bei Musik und Film

Kopierschutz knacken verboten

Die Freiheiten aus der Privatkopieregelung sind jedoch nicht so weitreichend, wie es zunächst scheint. Im Film- und Musikbereich erfährt die Privatkopie die bedeutendste Einschränkung durch den sogenannten Schutz technischer Maßnahmen. Für das Kopieren von Filmen und Musik-CDs auch zu rein privaten Zwecken darf man keinen Kopierschutz umgehen, auch nicht, wenn man nur vorhat, eine Sicherheitskopie anzufertigen.

Dabei geht der Gesetzgeber davon aus, dass die technische Schutzmaßnahme „wirksam“ sein muss. Dabei wird von einem Durchschnittsnutzer ausgegangen – jemand, der weder Computerlaie noch professioneller Cracker ist. Lässt sich eine Audio-CD mit einem entsprechenden Laufwerk ohne Weiteres und ohne dass der Nutzer es merkt kopieren, begeht der Nutzer, der eine private Vervielfältigung vornimmt, keinen Verstoß gegen das Umgehungsverbot. Ist zur Umgehung dagegen ein spezielles Crackprogramm notwendig, handelt es sich im Zweifel um eine „wirksame“ und damit gegen Umgehung geschützte technische Maßnahme.

Download: Tauschbörsen und offizielle Angebote

Filme und Musik aus dem Internet darf man nur dann herunterladen – das heißt zu privaten Zwecken vervielfältigen – wenn die Vorlage nicht „offensichtlich rechtswidrig hergestellt wurde“.  Im Umkehrschluss heißt das, dass Dateien, die für jedermann erkennbar rechtswidrig online gestellt wurden, nicht heruntergeladen werden dürfen. Das wäre der Fall bei einem Film, der erst nächsten Monat ins Kino kommt.

Ob eine Datei „offensichtlich rechtswidrig“ eingestellt wurde, ist allerdings nicht immer so ohne weiteres festzustellen. Denn viele Künstler, Autoren oder Filmemacher – ja selbst Unternehmen aus der Unterhaltungsindustrie – nutzen das Internet zunehmend als Verbreitungsmedium. Zum Teil stellen die Rechteinhaber selbst ihre Inhalte in Tauschbörsen ein. Liegt ein solcher Fall vor, sind die entsprechenden Dateien natürlich nicht offensichtlich rechtswidrig online gestellt worden. Vielmehr ist dies rechtmäßig geschehen. Solche Dateien dürfen selbstverständlich auch heruntergeladen werden.

Hochladen von fremdem Material ist aber auf jeden Fall nicht erlaubt, außer die Inhalte sind unter einer entsprechenden Lizenz freigegeben.

Kopierschutz knacken verboten Autor/in: Niklas