Privatkopie bei Musik und Film
Was passiert, wenn man erwischt wird?

Privatkopie bei Musik und Film

Was passiert, wenn man erwischt wird?

Macht ein Nutzer oder eine Nutzerin eines Films oder eines Musikstücks Vervielfältigungen, die nicht unter die Privatkopieregelungen fallen und die auch ansonsten nicht durch den Berechtigten oder das Gesetz erlaubt werden, begeht er oder sie eine Urheberrechtsverletzung. Die Rechtsfolgen können, je nachdem, ob die Urheberrechtsverletzung zu privaten oder kommerziellen Zwecken erfolgt ist, erheblich variieren.

Allgemein gilt: Alle Urheberrechtsverletzungen können zivilrechtlich und strafrechtlich verfolgt werden. Bei zivilrechtliche Verstößen kann man mit Abmahnungen und Klagen der Rechteinhaber rechnen. Diese machen in der Regel Schadensersatz- und Unterlassungsansprüche geltend. Strafrechtlich verfolgen Polizei und Staatsanwaltschaft urheberrechtliche Vergehen. Im Ergebnis kann das zu Geld- oder Freiheitsstrafen führen. Allerdings sind Urheberrechtsverletzungen nur dann strafbar, wenn sie vorsätzlich begangen werden. Zivilrechtlich können sie aber trotzdem verfolgt werden.

Bei Bagatelldelikten werden die Verfahren oft von der Staatsanwaltschaft eingestellt. Die Schwere eines Delikts wird bei der Strafzumessung berücksichtigt. Der gesetzliche Strafrahmen bei Urheberrechtsverletzungen sieht Geldstrafen und Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren (bei „normalen“ Delikten) beziehungsweise bis zu fünf Jahren (bei gewerblichen Verletzungen) vor. Auch für zivilrechtliche Sanktionen ist die Schwere der Verletzungshandlung von maßgeblicher Bedeutung. Dies gilt zum Beispiel für die Höhe des Schadensersatzes oder der Abmahngebühren. Letztere werden übrigens meist von Rechtsschutzversicherern nicht übernommen.

Mehr Informationen bei iRights.info


Was passiert, wenn man erwischt wird? Autor/in: Niklas